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Gemäß Artikel 16 des türkischen Strafgesetzbuches: „Egal wo es wegen einer Straftat begangen wurde,Zeit in der Türkei in Untersuchungshaft, unter Beobachtung, Inhaftierung oder Verurteilung wegen derselben Straftatwerden von der zu verhängenden Strafe abgezogen“ wegen Transaktionen, die eine Einschränkung der Freiheit im Ausland zur Folge haben.Es ist geregelt, dass die verstrichene Zeit von der in der […]
