WAS SIND DIE BEDINGUNGEN, UM EIN TÜRKISCHER BÜRGER DURCH EHE ZU SEIN
Erstens berechtigt die Eheschließung mit einem türkischen Staatsbürger nicht automatisch dazu, türkische Staatsbürger zu werden. Die Bedingungen, um durch Heirat türkischer Staatsbürger zu sein, sind in Artikel 16 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 geregelt. Nach dem einschlägigen Gesetzestext muss der Ausländer folgende Voraussetzungen erfüllen, um über seinen Ehegatten Staatsbürger zu werden:
Der Ausländer, der die Staatsbürgerschaft beantragt, ist seit mindestens 3 Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet und die Ehe besteht fort;
Aufnahme der Ehegatten in den Familienverband;
Der Ausländer verstößt nicht gegen die eheliche Gemeinschaft;
Der Ausländer befindet sich nicht in der Lage, die öffentliche Sicherheit zu gefährden.
Wenn Ausländer die oben genannten Bedingungen erfüllen, können sie die Staatsbürgerschaft bei den Gouverneuren beantragen, in denen sich ihre Niederlassungen befinden. Verstirbt der Ehegatte eines türkischen Staatsbürgers jedoch nach dem Antragsdatum, wird die Bedingung nicht angestrebt, dass die Ehegatten in einer Familiengemeinschaft leben.
Der letzte Absatz des Gesetzestextes befasst sich mit der Situation des Ausländers, der infolge der Nichtigkeit der Ehe die türkische Staatsbürgerschaft erwirbt. Wenn der Ausländer in gutem Glauben verheiratet ist, wird seine Staatsangehörigkeit nicht widerrufen.