ALLIANZIERTER DEFEKT
Zusammen bedeutet es Fehler. Hat der Geschädigte den durch eine unerlaubte Handlung verursachten Schaden verschuldet, gilt dieser Ersatz als Minderungsgrund.
Die weniger fehlerhafte Partei kann von der fehlerhafteren Partei eine finanzielle Entschädigung verlangen. Unvollkommenheit schafft keine negative Situation. Während jedoch der Richter die Höhe der zu bestimmenden Entschädigung festlegt, wird die Entschädigung bei Vorliegen eines gemeinsamen Verschuldens gekürzt, wenn der Ehegatte des Klägers ein leichtes Verschulden trifft.
Die Partei, deren Persönlichkeitsrechte durch die zur Scheidung führenden Ereignisse geschädigt sind, kann die Zahlung eines angemessenen Geldbetrags verlangen, indem sie von der säumigen Partei einen immateriellen Schadenersatz erhält. Um eine moralische Entschädigung zu erhalten, muss der Beklagte schuldhaft sein und der Kläger muss fehlerfrei oder weniger fehlerhaft sein. Liegt ein gegenseitiges Verschulden vor, berücksichtigt der Richter dies und entscheidet bei der Feststellung des immateriellen Schadens über eine geringere Entschädigung. Bei der moralischen Entschädigung ist zu entscheiden, ob die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt werden oder nicht. Allerdings liegt hier keine Voraussetzung für eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Der Richter zahlt der Person, deren Persönlichkeitsrechte geschädigt sind, einen immateriellen Schadenersatz, aber der Richter kann auch für andere Fälle als den Scheidungsfall immateriellen Schadenersatz anordnen, zum Beispiel das Schreiben eines Entschuldigungsschreibens, aber die moralische Entschädigung in Scheidungsfällen kann nur mit Geld bezahlt werden. Der Richter entscheidet über die angemessene Höhe des immateriellen Schadens, kann jedoch nicht über den Geldbetrag entscheiden, um die andere Person reich zu machen.
