GRÜNDE FÜR DEN AUFBEWAHRUNG DES FÜHRERSCHEINES
Führerscheine von Einzelpersonen können von der Verwaltung als Sanktion bei verschiedenen Verstößen sowie als Schutzmaßnahme bei strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen werden. Führerscheine werden in folgenden Fällen beschlagnahmt: Bei Fahren unter dem Einfluss eines bestimmten Alkohol- oder Drogeneinflusses wird der Führerschein als Verwaltungssanktion eingezogen. Wird der Alkoholtester nicht angeblasen, kann der Führerschein eingezogen werden. Aufgrund […]
