WENN DAS KIND NICHT DIE ÜBERLEGENEN LEISTUNGEN HAT, WIRD DER NACHNAME DES KINDES, DAS DEN AKTUELLEN GAST HAT, NICHT MIT DEM DES NEUEN KRANKENHAUSES ÄNDERT
- Rechtsabteilung
Hauptnummer: 2020/565
Entscheidungsnummer: 2020/4810
„Gerechtigkeitstext“
GERICHT: Familiengericht
FALLART: Änderung des Nachnamens des Kindes mit Sorgerecht der Mutter
Gegen das Urteil des Amtsgerichts am Ende des Verfahrens des Verfahrens zwischen den Parteien, dessen Datum und Nummer oben angegeben sind, wurde von der beklagten Institution Berufung eingelegt, das Dokument verlesen und das Notwendige besprochen:
Im Antrag der Klägerin; Der Angeklagte, der Vater des gemeinsamen Kindes Umut ist, und das Familiengericht Sivas trennten sich mit der Entscheidung 2005/1022 Main, 2005/991, dass ihm das Sorgerecht für das gemeinsame Kind Umut übertragen worden sei, dass er seine Zweite Ehe mit einer Person namens Göksel Yerlikaya, dass das gemeinsame Kind und deren Nachnamen mit dem Argument, dass es Probleme aufgrund der Tatsache gab, dass das Kind anders war, forderte und verklagte er, dass der Nachname des gemeinsamen Kindes Umut von „Yıldızhan“ geändert wird in „Yerlikaya“. Als Ergebnis des Prozesses und der vom Gericht gesammelten Beweise; TMKmd. Gemäß Artikel 27 und Artikel 20 der Verfassung kann dem Antrag auf Änderung des Nachnamens des Kindes, dessen Sorgerecht der Mutter übertragen wird, aus triftigen Gründen stattgegeben werden. Streit zwischen den Parteien; An der Stelle steht, ob es möglich ist, den Nachnamen des ehelichen Kindes durch den Nachnamen der klagenden Mutter aus der zweiten Ehe zu ersetzen. In der türkischen Rechtsordnung wird davon ausgegangen, dass ein in einer Ehe geborenes Kind den Nachnamen des Vaters oder je nach Rechtsprechung den Nachnamen der Mutter annehmen kann, deren Sorgerecht ihm infolge einer Scheidung übertragen wird, wenn dieser in das Wohl des Kindes, und es gibt keine andere gesetzliche Regelung in dieser Hinsicht. Angesichts dieser Situation war die Entscheidung, den Fall aufgrund einer fehlerhaften Auslegung der Gesetzesbestimmungen anzunehmen, während der Fall zurückgewiesen werden sollte, verfahrens- und gesetzeswidrig und erforderte eine Rückabwicklung.
SCHLUSSFOLGERUNG: Es wurde einstimmig beschlossen, das angefochtene Urteil aus den oben genannten Gründen aufzuheben und die Beschwerdegebühr auf Verlangen innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung an den Hinterleger zurückzuzahlen, wobei die Möglichkeit der Berichtigung offen ist. 15.10.2020 (Do.)
