BEWEISLADEN
Gemäß Artikel 6 des türkischen Zivilgesetzbuches „ist jede Partei verpflichtet, das Vorliegen der Tatsachen, auf die sie sich stützt, zu beweisen, es sei denn, das Gesetz enthält eine abweichende Bestimmung.“ Gemäß Artikel 190 der Zivilprozessordnung „ist die Die Beweislast richtet sich nach dem mit dem Fall verbundenen Rechtsergebnis, es sei denn, das Gesetz enthält eine […]
