DER GRUNDEIGENTÜMER KANN NICHT ZUR LIEFERUNG DER KONSTRUKTION BEI UNvollständiger und DEFEKTER HERSTELLUNG GEZWUNGEN WERDEN
Anwaltskanzlei Hauptnummer: 2019/1917 Entscheidungsnummer: 2019/513 „Gerechtigkeitstext“ GERICHT: Zivilgericht erster Instanz Am Ende der Verhandlung der Klage auf Aufhebung des Widerspruchs zwischen den Parteien wurde die Akte geprüft, nachdem die Rechtsanwälte der Parteien innerhalb der Frist des Urteils zur Zurückweisung der Klage aufgrund der in der Urteil. ENTSCHEIDUNG – Der Anwalt der Kläger, der Erblasser seiner […]
