DIE BESTIMMUNG IST UNGÜLTIG, WENN DAS VERBOTEN KEINE EIGENKAPITALBESCHRÄNKUNGEN ENTHÄLT, UM DIE WIRTSCHAFTLICHE ZUKUNFT DES MITARBEITERS ZU GEFAHREN
Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs Basisnummer: 2017/3251 Entscheidungsnummer: 2019/805 „Gerechtigkeitstext“ GERICHT: … REGIONALGERICHT …. RECHTSANWALTSKANZLEI IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION In dem zwischen den Parteien verhandelten Fall… Nachdem der Anwalt der Beklagten Berufung gegen die Entscheidung des 7. Handelsgerichts erster Instanz vom 28.11.2016 mit der Nummer 2015/320 E. – 2016/777 K den Berufungsantrag … Landgericht …. […]