STRAFE BESCHLUSS DER GENERALVERSAMMLUNG ÜBER DIE GRENZEN DER PRESSEFREIHEIT
T. R.OBERSTER GERICHTSHOF. Generalversammlung der KriminellenBasisnummer: 1997/4-386Beschluss Nr.: 1998/52Entscheidungsdatum: 24.02.1998VERLETZUNG DURCH DIE PRESSE – ALLGEMEINE ABSICHT, EIN VERBRECHEN ZU MACHENEHRE UND WÜRDE DER ZIELGRUPPE NICHT GENUGVERLETZUNG ODER VERSICHERUNG Bezüglich des Artikels mit dem Titel „Let’s Not Make Our Future Cry“ in der Zeitung vom 20.9.1994, SpecialEs ist nicht ersichtlich, dass eine Prüfung durch die Kammer […]
