ARMUTSERGÄNZUNG KANN NICHT FÜR EINE FRAU ENTSCHEIDEN WERDEN, DIE DIE ARBEIT AUF EIGENE STIMME VERLASSEN
Beim Armutsunterhalt, der eine der wirtschaftlichen Folgen der Scheidung für die Ehegatten ist, handelt es sich um die Art des Unterhalts, der von den Ehegatten für ihren Lebensunterhalt zugunsten desjenigen beantragt wird, der durch die Scheidung in finanzielle Armut gerät, sofern der Fehler ist nicht schwerwiegend. Der Armutsunterhalt kann jedoch nicht zugunsten einer Frau entschieden […]
