KLASSIFIZIERUNG VON VOID-FÄLLEN IM RÖMISCHEN RECHT
Gründe: Die Gründe für die Einstufung von Invaliditätsfällen lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: anfängliche Unmöglichkeit, Rechtswidrigkeit und Sittenwidrigkeit.
A- Anfängliche Unmöglichkeit: Es ist die Unmöglichkeit des Rechtsgeschäftsgegenstandes bei der Begründung des Rechtsgeschäfts. In diesem Fall ist der Rechtsweg unwirksam. Beispielsweise macht die Tatsache, dass ein vollständig ausgebranntes Haus Gegenstand eines Kaufvertrages ist, dieses Rechtsgeschäft unwirksam. Das heißt, etwas, das nicht existiert, kann nicht verkauft werden. Damit die anfängliche Unmöglichkeit geltend gemacht und weitergegeben werden kann, muss die Sachlage objektiv sein. Von An- und Verkauf von Gegenständen, die für religiöse Zwecke verwendet wurden, war in Rom keine Rede. Daher war der Kauf- und Kaufvertrag, der Gegenstand religiöser Werkzeuge war, ungültig.
B- Rechtswidrigkeit: Rechtsgeschäfte sind ungültig, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. Obwohl sich die Rechtsquellen je nach den politischen Epochen Roms änderten, insbesondere das 12-Platten-Gesetz, waren die Beschlüsse der Volksversammlung, die Beschlüsse des Prätors, der Kaiserorden und des Corpus Iurus Civilis während der Justinian-Zeit die Quellen des Gesetzes. Wenn also gegen diese Rechtsquellen eine Klage erhoben wurde, war die Klage ungültig. Transaktionen im römischen Sachenrecht erfolgten nach der Unterscheidung zwischen „res mancipi“ und „res nec mancipi“. Auch für diese wurden Rechtsrituale „mancipatio“ und „in iure cessio“ durchgeführt. Diese Verfahren sind gesetzlich vorgeschrieben. Daher muss die Eigentumsübertragung an der Ware nach diesen Geschäften erfolgen. Erfolgte die Eigentumsübertragung der Ware nicht nach diesen Verfahren, wäre der Rechtsweg unwirksam. Auch in Rom gibt es einen mündlichen Rechtsakt namens „stipulatio“, der häufig im Schuldrecht zu finden ist. Dieses Geschäft ist ein Rechtsgeschäft, das durch das gegenseitige Aussprechen bestimmter Wörter zustande kommt. Hier sind die Worte, die sich die Parteien zu sagen haben, die Form. Daher galten Klagen, die dem Formerfordernis der stipilatio nicht entsprachen, als ungültig.
C- Unmoral: Gegenstand und Zweck von Gerichtsverfahren in Rom dürfen nicht unmoralisch sein. Daher sind rechtliche Schritte gegen die allgemeinen moralischen Regeln ungültig. Wenn beispielsweise ein Unternehmen zum Zwecke der Ausübung illegaler Geschäfte gegründet wurde, wäre der Vertrag dieses Unternehmens nichtig.
