VERLETZUNG DES EIGENTUMSRECHTS AUFGRUND DER NICHTZAHLUNG DES ÜBERTRAGENEN ARTIKELS, WAS ERMITTELT WURDE, INNERHALB DER WALDGRENZEN ZU SEIN

Veranstaltungen Dem aus Griechenland ausgewanderten Großvater des Beschwerdeführers wurde nach dem Siedlungsgesetz Nr. 2510 ein Grundstück mit der Eigentumsurkunde vom 1945 übergeben. Die Liegenschaft, die im mehrfach durchgeführten Forstkataster als Wald anerkannt wurde, wurde aufgrund ihres Waldcharakters bei dem 1959 erstellten Landkataster von der Erfassung ausgenommen. Seit 1970 sind der Beschwerdeführer und seine Nachkommen de […]