WEGE PRÄTOREN RECHT IM RÖMISCHEN RECHT ENTWICKELN
1- Der Weg der Fallerkennung (Actio): Prätoren haben die Rechtsentwicklung hauptsächlich durch die Fallerkennung unterstützt. Mit anderen Worten, in Fallarten, die nicht im Ius civile enthalten waren, konnten keine Klagen eingereicht werden. Mit zunehmender Bevölkerung und Ausländerzahl nehmen jedoch auch die Streitigkeiten zu. Praetor hat das Gesetz verbessert, indem er der geschädigten Partei die Befugnis einräumt, zu klagen, wenn sie nicht über die Befugnis zur Klage verfügt.
2- Defi (Exeptio) Way: Sie haben das Gesetz auch durch Defi (Exeptio) entwickelt. Mit anderen Worten, als die Klage eingereicht wurde, ermöglichten sie der anderen Partei, eine Situation geltend zu machen, die im Ius civile nicht existierte. Bei einem betrügerischen Vertrag kann die geschädigte Partei beispielsweise nicht in Ius civil sagen, dass der Vertrag betrügerisch war. Die Prätoren machten es dem Geschädigten jedoch möglich, ein betrügerisches Plädoyer geltend zu machen.
3- Wiedereinsetzungsweg: Auch der Prätor entwickelte das Gesetz durch Wiedereinsetzung. Wenn beispielsweise ein Vertrag abgeschlossen wurde und eine der Parteien in einer nicht gerechten Weise schikaniert wurde, wurde die Schikane beseitigt, indem die Wiedereinstellungsentscheidung des Prätors auf diese Transaktion angewendet wird.
4- Verbotener (Interdictum) Weg: Andere Wege zur Entwicklung des Gesetzes ist ein Weg, den wir den Verbotenen (Interdictum) nennen. Im römischen Recht die Anordnung und das Verbot des Prätors und der Provinzgouverneure, basierend auf ihrer Autorität, in Bezug auf eine rechtswidrige Handlung, die nicht gesetzlich sanktioniert ist. Es kann vorübergehend oder endgültig sein; Im ersten Fall wird der Weg, sich danach beim Richter zu bewerben, offen gehalten. Ein dokumentarisches Interdictum, das sich normalerweise auf Eigentumsrechte bezieht, ist eine Entscheidung, die die Aufdeckung einer Person oder eines Eigentums fordert. Das restaurative Interdictum hingegen sieht die Rückgabe eines übernommenen Eigentums, die Verschlechterung einer geleisteten Arbeit oder die Beendigung eines besonderen Eingriffs in ein Recht vor.
5- Der Weg, den Besitz zu sichern
