BEENDIGUNG DER PERSÖNLICHKEIT
Der Job kann auf zwei Arten enden. Dies sind Tod und Abwesenheit. 1- TOD Todeserkennung: Laut TMK-Artikel 28/1 endet die Persönlichkeit mit dem Tod. Während die eng mit der Person verbundenen Rechte verschwinden, gehen andere Rechte durch Vererbung auf ihre Erben über. Mit der Auflösung der Persönlichkeit können keine neuen Rechte erworben werden, da auch […]
