GEMEINSAME AKTIVITÄTEN IM STRAFRECHT
Sie ist als Beteiligungsform im § 37 Abs. 1 unseres Strafgesetzbuches geregelt. Nach diesem Absatz ist„Jeder der Personen, die die Tat im gesetzlichen Tatbestand gemeinsam begehen, ist als Täter verantwortlich“. Wie aus dem Absatz hervorgeht, bedeutet gemeinsame Vertretung die Handlung in der gesetzlichen Definition durch mehr als eine Person.wird gemeinsam durchgeführt. Entscheidung, gemeinsam eine Straftat […]
