DIE EHEFRAU, DIE DEN BESUCH BEI DEN VERWANDTEN VERWEIGERT, WIRD BERÜCKSICHTIGT
Das einem Ehegatten im Scheidungsfall auferlegte Verschulden gilt in einem anderen Fall auch für den anderen Ehegatten. Da die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs nach konkreten Ereignissen getroffen werden, werden die Begriffe „männlich“ oder „weiblich“ verwendet. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass es einen Unterschied gibt. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass der Ehegatte, der […]
