Für Schäden Am Fahrzeug Durch Das Öffnen Des Kanaldeckels İst Die Verwaltung Verantwortlich
Das Fahrzeug ist für das klare Management der Abwassersicherheit verantwortlich. Da im Bereich der Verwaltung Schutzmaßnahmen gegen lokale Transaktionen getroffen werden sollen, sollte sie warnend beendet werden und der Bürger nicht geschädigt wird.
17. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs
Hauptnummer: 2018/4210
Entscheidungsnummer: 2020/4644
„Gerechtigkeitstext“
GERICHT: Zivilgericht erster Instanz
Am Ende des Verfahrens der Nichtigkeitsklage zwischen den Parteien; Aufgrund der in der Entscheidung angeführten Gründe wurde die Akte auf Berufung durch den Vertreter der Beklagten der Wasser- und Abwasserverwaltung Izmir innerhalb der Frist des Urteils über die teilweise Annahme des Falles geprüft und für notwendig erachtet:
-ENTSCHEIDUNG-
Der Anwalt der Klägerin führte aus, dass das Fahrzeug mit dem Nummernschild auf den Namen … versichert war, dass das Fahrzeug des Versicherten durch Aufprall auf den Kanaldeckel des Grabens der Beklagten beschädigt worden sei, dass der Schaden gekostet habe von seinem Mandanten an den Versicherten gezahlt wurde, dass der Beklagte Regress für den Schaden beantragte, die beklagte Verwaltung aber nicht zahlte, dann der Beklagte und erhob Klage gegen ihn.
Der Anwalt der Angeklagten Wasser- und Abwasserverwaltung von İzmir beantragte die Einstellung des Verfahrens.
Nach der Klage, der Verteidigung, der Beweiserhebung, dem angenommenen Sachverständigengutachten und dem Aufhebungsbeschluss der Kammer vom 31.05.2017 mit der Beschlussnummer 2016/13716 Main-2017/6156 hat das Gericht den Fall angenommen und festgestellt, dass der Schuldner befindet sich in der Akte der Nachverfolgung Nr. 2014/13637 der zmir 15. Durchsetzungsdirektion Mit der Aufhebung des Widerspruchs die Fortsetzung der Nachverfolgung der ursprünglichen Forderung von 6.651,17 TL und der aufgelaufenen Zinsen von 502,16 TL, die Ablehnung des Antrags auf Überschuss, die Ablehnung des Antrags auf Ablehnung der Vollstreckung, da die Forderung ein Urteil erfordert, die Entscheidung „Der Schuldner in der Akte der Folgeakte Nr. 2014/13637 der 15. Vollstreckungsdirektion von Izmir.
Mit der Aufhebung des Einspruchs der Beklagten, der Fortsetzung der Nachverfolgung der ursprünglichen Forderung von 6.470,00 TL und der aufgelaufenen Zinsen von 502,16 TL, der Ablehnung des Antrags auf Überschuss“ und dem Urteil wurde vom Anwalt des Angeklagten İzmir . Berufung eingelegt Wasser- und Abwasserverwaltung.
nach dem Inhalt der Akte, ob eine Entscheidung in Übereinstimmung mit der Aufhebung getroffen wurde, die der Entscheidung zugrunde liegenden Beweismittel und die gesetzlich erforderlichen Gründe und keine Ungenauigkeit im Ermessen der Beweismittel vorliegt; Am 09.07.2020 wurde einstimmig beschlossen, die Einwände des beklagten Präsidenten der Wasser- und Abwasserverwaltung von İzmir zurückzuweisen und das in Übereinstimmung mit dem Verfahren und dem Gesetz gefundene Urteil zu GENEHMIGEN und die verbleibende Genehmigungsgebühr von 418,44 TL einzuziehen, die ist unten geschrieben, von der beklagten Präsidentschaft der Wasser- und Abwasserverwaltung von İzmir.
