WO ERHALTE ICH EINEN FAHRERFÜHRERSCHEIN
Fahrer, deren Führerschein beschlagnahmt wurde, können ihren Führerschein nach Ablauf der Haftzeit auf Antrag bei der beschlagnahmten Verkehrsbehörde oder der nächstgelegenen Verkehrskontrollstelle mit Antrag zurückerhalten. Es sind keine zusätzlichen Gebühren erforderlich. Das Dokument, dass Sie die Geldbuße bezahlt haben und das Dokument, dass Sie keine Schulden haben, ist ausreichend. Wo Sie Ihren Führerschein wiedererlangen können, ist im Abschnitt „die Institution, bei der der Führerschein angefordert wird“ im Führerscheinwiederherstellungsbericht angegeben.
