ANTRAG AUF FAMILIENWOHNBERECHTIGUNG
ANTRAG AUF FAMILIENWOHNBERECHTIGUNG
T. R. Ausländer, die mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, müssen nach dem Registrierungsprozess eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Eine Familienaufenthaltserlaubnis für die Dauer von höchstens drei Jahren wird dem Ehegatten türkischer Staatsbürger oder Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis, dem minderjährigen Kind des Ehegatten und dem unterhaltsberechtigten Kind des Ehegatten erteilt.
Auch Verwandte ersten Grades von Ausländern, die aus irgendeinem Grund eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten haben, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Als Sponsor gilt ein Ausländer, der über eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei verfügt. Dementsprechend können auch der ausländische Ehegatte des Zusammenführenden, das minderjährige ausländische Kind des Zusammenführenden oder des Ehegatten und das ausländische Kind des Zusammenführenden oder dessen Ehegatten, auch wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen.
T.C. des Ausländers, der den Familienwohnsitz beantragt. Der Ehegatte, der türkischer Staatsbürger ist, oder der ausländische Ehegatte, der eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei hat, muss beim Termin anwesend sein.
Die Einwanderungsbehörde kann die Durchführung des Ehevertrags innerhalb der Ehegemeinschaft in Frage stellen und eine Untersuchung verlangen, um dies festzustellen. Wird von offiziellen Stellen festgestellt, dass eine arrangierte Ehe geschlossen wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert.
Apostille-Anmerkung und notariell beglaubigte türkische Übersetzung aller aus dem Ausland erhaltenen Dokumente sind erforderlich.
