ANTRAG AUF FAMILIENWOHNBERECHTIGUNG
ANTRAG AUF FAMILIENWOHNBERECHTIGUNG T. R. Ausländer, die mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, müssen nach dem Registrierungsprozess eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Eine Familienaufenthaltserlaubnis für die Dauer von höchstens drei Jahren wird dem Ehegatten türkischer Staatsbürger oder Ausländern mit Aufenthaltstitel, dem minderjährigen Kind des Ehegatten und dem unterhaltsberechtigten Kind des Ehegatten erteilt. Auch Verwandte ersten Grades von […]
