VERBRECHEN DES BETRETENS VON MILITÄRISCHEN VERBOTENEN GEBIETEN (TCK 332)
Die Straftat des Betretens militärisch verbotener Gebiete ist in Artikel 332 des TCK Nr. 5237 im Abschnitt „Verbrechen gegen Staatsgeheimnisse und Spionage“ wie folgt geregelt:
Betreten militärischer Sperrgebiete
ARTIKEL 332 – (1) Wer heimlich oder durch Betrug die zum militärischen Wohl des Staates verbotenen Orte betritt, wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren verurteilt.
(2) Wird die Tat während des Krieges begangen, wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe von drei bis acht Jahren verurteilt.
Elemente des Vergehens beim Betreten militärisch verbotener Zonen:
Nach der Praxis des Obersten Gerichtshofs; In Artikel 332/1 des TCK mit der Nummer 5237, der den Titel „Betreten militärisch verbotener Gebiete“ trägt; „Wer die zum militärischen Wohl des Staates verbotenen Orte heimlich oder betrügerisch betritt, wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren verurteilt.“ im Grunde zielte es darauf ab, die Sicherheit und die militärischen Vorteile des Staates zu schützen.
In der Begründung des Artikels wird der Begriff „Einschleichen“ definiert als das Betreten des verbotenen Ortes, indem alle Arten von Kontroll- und Schutzmaßnahmen aufgehoben werden und durch Täuschung betrügerische Mittel verwendet werden.
Diese Art von Kriminalität hat den Charakter einer abstrakten Gefahrenkriminalität und ein konkretes Phänomen wurde nicht erwartet. Es genügt, die im Gesetz vorgeschriebenen Handlungen durchzuführen, und das Ergebnis wird nicht angestrebt.
Wenn Artikel 332 des TCK zusammen mit seinem Rand bewertet wird, wird davon ausgegangen, dass der Gegenstand der Straftat militärisch verbotene Zonen sind, aber die Lage dieser Orte wird im Gesetz Nr. 2565 über Militärverbotszonen und Sicherheitszonen festgelegt. In Artikel 2 des einschlägigen Gesetzes werden militärisch verbotene Zonen in zwei als militärisch verbotene Zonen ersten und zweiten Grades unterteilt. Im gleichen Artikel ist vorgesehen, dass militärische Sperrzonen bei Bedarf des Generalstabs durch Beschluss des Ministerrats eingerichtet und beseitigt werden können.
Gemäß Artikel 332 des türkischen Strafgesetzbuches kann das Betreten von verbotenen Gebieten, die durch militärische Interessen geschützt sind, mit der allgemeinen Absicht begangen werden, die Sicherheit und die Privatsphäre zu verletzen. Es ist kein Verbrechen, aus Versehen oder Fahrlässigkeit einzutreten. einschleichen; bedeutet, den verbotenen Ort zu betreten, indem alle Arten von Kontroll- und Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Hacken bedeutet, betrügerische Mittel zu verwenden, um einzudringen. Als würde man einen gefälschten Ausweis benutzen und Militärkleidung tragen.
Nach dem letzten Absatz des Artikels wird die Begehung der Tat in Kriegszeiten als erschwerender Faktor angesehen.
