TRANSAKTIONEN, DIE GEMÄSS DER VERORDNUNG DES STAATSANWALTS NICHT GENEHMIGT SIND, BLEIBEN VOR DEM VERBOT DER BEWEISAUSWERTUNG
Unbefugte Geschäfte nach Anordnung der Staatsanwaltschaft sind rechtswidrig und die erlangten Beweismittel bleiben im Rahmen des Beweiswürdigungsverbots. 𝐤 𝐛𝐮𝐥𝐮𝐧𝐬 𝐛𝐮𝐥𝐮𝐧𝐬 𝐛 𝐥 𝐛𝐮𝐥𝐮𝐧𝐬 𝐛 𝐥 § 38 Abs. 6 der Verfassung, § 206 Abs. 2 CMK (da er einem Urteil nach Buchstabe a nicht zu Grunde gelegt werden kann) und § 217 Abs. 2, es ist gegen das Gesetz, eine Verurteilung schriftlich festzusetzen, während für den Angeklagten ein Freispruch ausgesprochen werden sollte.
