ARBEITEN UND PROZESSE, DIE WÄHREND DES GERICHTSURLAUBS DURCHGEFÜHRT WERDEN MÜSSEN

Die Gerichtsferien beginnen am 20. Juli und enden jedes Jahr am einunddreißigsten August. Unser neues Gerichtsjahr beginnt an einem September. I – GERICHTE ERSTER GERICHTSBARKEIT A- GERICHTE Gerichtsferienzeit ARTIKEL 102- (Änderung: 8/8/2011-KHK-650/33 art.; Aufhebung: Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 18.07.2012 und nummeriert E.: 2011/113 K.: 2012/108. ; (1 ) Neuordnung: 27.06.2013-6494/30 art.) (1) Der […]