DURCHFÜHRUNG DES WILLEN
Nachdem die Notare ein Testament erstellt haben, informieren sie die zuständige Bevölkerungsdirektion über diesen Sachverhalt, der im Bevölkerungsregister des Erblassers zu vermerken ist. Hier werden in der Praxis die Magistrate in der Regel mit der Mitteilung an die Bevölkerungsdirektionen über das Vorliegen des Testaments informiert. Wenn der Magistrat von der Existenz eines Testaments Kenntnis erlangt, […]
