BEENDIGUNG DES ANSTELLUNGSVERHÄLTNISSES DURCH RUHESTAND – OB DIE VORABÜBERTRAGUNGSVERBINDLICHKEITEN DER LÄNDLICHEN VERWALTUNG, OHNE RECHTSpersönlichkeit, AUF EINE EINRICHTUNG ÜBERTRAGEN WURDEN
T. R. OBERSTER GERICHTSHOF AnwaltskanzleiBasis: 2015/6421Entscheidung: 2016/19279Entscheidungsdatum: 27.06.2016 KLAGE FÜR ARBEITNEHMERFORDERUNGEN – BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES DURCH RUHESTAND – OB DIE VORABÜBERTRAGUNGSVERBINDLICHKEITEN DER LÄNDLICHEN VERWALTUNG OHNE RECHTSpersönlichkeit AUF EINE EINRICHTUNG ÜBERTRAGEN SIND – DIE BESTIMMUNG WURDE BEENDET ZUSAMMENFASSUNG: In dem streitgegenständlichen Fall ist zu klären, wer für den seit der Pensionierung des klagenden Arbeitnehmers und der […]
