Timeout des Verkaufsversprechenvertrags
In einer Entscheidung des 14. Zivilministeriums des Obersten Berufungsgerichts wurde im Folgenden die Verjährungsfrist in den Verkaufsversprechen festgelegt. Da für die Klagen aus dem Kaufvertrag für unbewegliches Vermögen keine besondere Verjährungsfrist vorgesehen ist, gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäß Artikel 125 des Obligationenrechts und diese Frist beginnt mit der Möglichkeit von Ausführung des Vertrages. […]
