DISKRIMINIERUNG VON MENSCHEN IN BEZUG AUF DIE EHELIZENZ IM TÜRKISCHEN RECHT
1- Person mit vollständiger Heiratslizenz: Personen, die das Erwachsenenalter erreicht haben, dh Personen, die das 18. Diese Personen können ohne die Erlaubnis des Gerichts oder ihrer Eltern heiraten. (Türkisches Bürgerliches Gesetzbuch 11 und 13) Hinweis: Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und vom Gericht erwachsen geworden sind, können auch dann nicht heiraten, wenn sie […]
