Einvernehmliche Scheidung Im Turkischen Familienrecht
Einvernehmliche Scheidung im türkischen Familienrecht
Gemäß Artikel 166/3 des türkischen Zivilgesetzbuchs gelten folgende Bedingungen für das einvernehmliche Scheidungsverfahren:
a) Die Ehe sollte mindestens ein Jahr dauern,
Wenn die Ehe weniger als ein Jahr dauert, können sich die Parteien nicht im einvernehmlichen Scheidungsverfahren scheiden lassen. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Andernfalls wird der Fall abgewiesen.
b) Die Ehegatten wenden sich gemeinsam an das Gericht, oder ein Ehegatte akzeptiert den Fall des anderen.
Die Ehegatten werden entweder mit der von ihnen unterzeichneten Petition beim Gericht Berufung einlegen oder die andere Partei wird offen erklären, dass sie sich vor Gericht scheiden lassen wollen.
(c) Der Richter muss davon überzeugt sein, dass die Ehegatten ihren Willen zur Scheidung frei erklärt haben, nachdem der Richter den Ehegatten persönlich zugehört hat.
d) Die Parteien müssen ein Protokoll über die finanziellen Folgen der Scheidung und des Sorgerechts für die Kinder unterzeichnen, und auch der Richter muss das Protokoll genehmigen.
ALS ERGEBNIS;
Wenn alle oben genannten Bedingungen zusammen gegeben sind, gilt die Vereinigung der Ehe als gescheitert, und der Richter entscheidet ohne weitere Untersuchung über die Scheidung.