Aufenthaltserlaubnis Für Familien
Aufenthaltserlaubnis für Familien
Eine Familienaufenthaltsgenehmigung für eine maximale Dauer von jeweils zwei Jahren kann erteilt werden an:
a) ausländischer Ehegatte;
b) ausländische Kinder oder ausländische minderjährige Kinder ihres Ehepartners;
c) unterhaltsberechtigte ausländische Kinder oder unterhaltsberechtigte ausländische Kinder ihres Ehepartners; von türkischen Staatsbürgern, Personen im Sinne von Artikel 28 des Gesetzes Nr. 5901 oder Ausländern, die eine der Aufenthaltsgenehmigungen besitzen, sowie Flüchtlingen und Begünstigten des subsidiären Schutzes. Die Dauer der Familienaufenthaltserlaubnis darf jedoch unter keinen Umständen die Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors überschreiten.
Im Falle einer polygamen Ehe gemäß der Regelung im Staatsangehörigkeitsland des [Ausländers] erhält nur einer der Ehegatten eine Familienaufenthaltserlaubnis. Den Kindern des Ausländers von anderen Ehepartnern kann jedoch eine Familienerlaubnis erteilt werden.
Für etwaige Familienaufenthaltsgenehmigungen für Kinder ist die Zustimmung der Mutter oder des Vaters einzuholen, die im Ausland lebt und das Sorgerecht teilt.
Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Familienaufenthaltsgenehmigungen berechtigen den Inhaber zum Recht auf Bildung in Primar- und Sekundarschulen bis zum Alter von 18 Jahren, ohne eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten.
Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Jede Person im Alter von 18 Jahren, die unmittelbar zuvor mindestens drei Jahre mit einer Familienaufenthaltsgenehmigung in der Türkei gelebt hat, kann auf Antrag eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Im Falle einer Scheidung kann einem ausländischen Ehegatten eines türkischen Staatsbürgers eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sofern [er oder sie] mindestens drei Jahre lang in einer Familienaufenthaltsgenehmigung gewohnt hat. In Fällen, in denen das zuständige Gericht feststellt, dass der ausländische Ehegatte aus Gründen häuslicher Gewalt Opfer geworden ist, wird die Bedingung für einen dreijährigen Aufenthalt nicht beantragt.
Im Falle des Todes des Sponsors kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis ohne eine Mindestaufenthaltsdauer ausgestellt werden, die an diejenigen geknüpft ist, die in Verbindung mit dem Sponsor eine Familienaufenthaltsgenehmigung erhalten haben.
Dies sind die Bedingungen für Familiengenehmigungen.
In Bezug auf Anträge auf Erteilung einer Familienaufenthaltsgenehmigung gelten für den Sponsor folgende Bedingungen:
a) auf jeden Fall ein monatliches Einkommen haben, das in jedem Fall mindestens dem Mindestlohn entspricht, der mindestens einem Drittel des Mindestlohns pro Familienmitglied entspricht.
b) unter Unterkunftsbedingungen leben, die den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen, die der Anzahl der Familienmitglieder entsprechen, und eine Krankenversicherung für alle Familienmitglieder haben.
c) den Nachweis erbringen, dass in den fünf Jahren vor dem Antrag keine Straftat gegen die Familie verurteilt wurde, mit einer Strafregisterbescheinigung.
ç) seit mindestens einem Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wohnen.
d) beim adressbasierten Registrierungssystem registriert wurden.
Sie haben sich mindestens ein Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufgehalten und gelten nicht für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Arbeitserlaubnis für wissenschaftliche Forschungszwecke. die in den Anwendungsbereich von Artikel 28 des Gesetzes Nr. 5901 fallen; oder Ausländer, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind.
Die folgenden Bedingungen gelten für Ausländer, die eine Familienaufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt bei einem Sponsor in der Türkei beantragen:
a) Informationen und Dokumente einzureichen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 34 Absatz 1 fallen.
b) zu behaupten, dass sie mit den in Artikel 34 Absatz 1 aufgeführten Personen zusammenleben oder zusammenleben wollen.
c) keine Ehe geschlossen zu haben, um eine Aufenthaltserlaubnis für die Familie zu erhalten.
ç) für jeden Ehepartner über 18 Jahre alt sein.
d) nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 7 fallen.
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen können nicht für Flüchtlinge und Begünstigte des subsidiären Schutzes in der Türkei beantragt werden.