FAMILIENSTRUKTUR IM RÖMISCHEN RECHT
Im römischen Recht ist die Familie dem Staat ähnlich. Der Familienvater ist das Staatsoberhaupt. Pater familias bedeutet im Lateinischen „Familienvater“. pater familias hat uneingeschränkte Autorität gegenüber Familienmitgliedern, was immer sie sagen, passiert. Diese unbegrenzte Macht wird auch Patria potestas genannt. Patria potestas findet bei Geburt, Adoption (Adoptio) und Abstammungskorrektur statt. Das Ende der patria potestas wird durch den Tod des adligen pater familias herbeigeführt, als ihre eigenen Kinder sui iuris werden. auch patria potestas endet mit der emancipatio und der Entfernung der verheirateten Frau aus dem manus.
