DAS LOKALE GERICHT, BEI DEM DIE REGIONALDIREKTION AUCH IM FALLE EINES VERKEHRSUNFALLS GEGEN DIE VERSICHERUNG ZUGELASSEN IST
Generalversammlung des Gesetzes
Hauptnummer: 2017/1087
Entscheidungsnummer: 2020/125
„Gerechtigkeitstext“
GERICHT: Zivilgericht erster Instanz
- Am Ende des Prozesses aufgrund der „Entschädigung“-Klage zwischen den Parteien wurde die Entscheidung über die Zurückweisung des Klageantrags des 1. Zivilgerichts erster Instanz in Bursa in Bezug auf die Zuständigkeit von der 17. Zivilkammer des das Kassationsgericht auf Berufung des Anwalts des Klägers.
- Gegen die Widerstandsentscheidung wurde vom Anwalt des Klägers Berufung eingelegt.
Nach Prüfung der Aktenunterlagen durch die Generalversammlung des 3. Gesetzes wurde die Notwendigkeit erörtert.
I. PROZESSVERFAHREN
Anspruch des Klägers:
- Im Antrag des Rechtsanwalts der Klägerin vom 08.05.2012; Bei dem einseitigen Verkehrsunfall, der durch das Fahrzeug, dessen Betreiber, Fahrer und Verkehrsversicherer die Beklagten sind, verursacht wurde, machte die Klägerin geltend, dass die Warn- und Warnleuchten und der Ventilator der Anstalt beschädigt seien und beantragte die Einziehung von 171.765,62 TL von den Angeklagten.
Antwort der Beklagten:
5.1. Die Angeklagte Neova Sigorta A.Ş. der Erwiderungsantrag des Rechtsanwalts vom 29.05.2012; Der Unfallort ist Sakarya, der Sitz des Kundenunternehmens ist Kadıköy.Er verlangte, dass er das zuständige Gericht vorzeigt, damit die Einwände gegen die Zuständigkeit anerkannt werden und die Akte an die zuständigen Gerichte in Kadıköy übersandt wird.
5.2. Im Erwiderungsantrag vom 02.07.2012 hat der Beklagte … Rechtsanwalt; Da die Klage nicht beim Gericht am Ort der unerlaubten Handlung und beim Gericht am Wohnsitz des Mandanten eingereicht wurde, beantragte er die Zurückweisung der Klage mit Annahme des Bewilligungseinspruchs.
5.3. Beklagter … In seinem Erwiderungsantrag vom 08.06.2012; gaben an, dass der Unfall nicht verschuldet sei und verteidigte die Zurückweisung des Falls.
Entscheidung des Gerichts erster Instanz: - Mit Beschluss des 1. Zivilgerichts erster Instanz Bursa vom 30.01.2013 mit der Nummer 2012/313 E., 2013/43 K.; Aufgrund der Zuständigkeit des Gerichts, mit der Begründung, dass der Unfall in den Zuständigkeitsbereich von Bilecik fällt, hat die Versicherungsgesellschaft keinen Sitz oder keine Zweigniederlassung in Bursa, der Beklagte … und … der Wohnsitz ist Rize und daher der zuständige Gericht ist Rize. entschieden.
Beschluss der Sonderkammer: - Der Anwalt des Klägers hat gegen die oben genannte Entscheidung des 1. Zivilgerichts erster Instanz Bursa Berufung eingelegt.
- Mit Beschluss der 17. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs vom 06.03.2014 mit der Nummer 2013/11017 E., 2014/3155 K.;
„… Der Anwalt des Klägers behauptete, dass der Kläger bei dem Unfall einen Schaden erlitten habe, der durch das Fahrzeug verursacht wurde, dessen Betreiber, Fahrer und Verkehrsversicherer der Beklagten war, und forderte und verklagte, dass 171.765,62 TL von den Beklagten eingezogen werden.
Der Anwalt der beklagten Versicherungsgesellschaft und der Anwalt der Beklagten … legten Einspruch bei der Behörde ein.
Der Angeklagte … sein Anwalt verteidigte die Einstellung des Verfahrens.
Das Gericht entschied, dass der Unfall in den Zuständigkeitsbereich von Bilecik fiel, die Versicherungsgesellschaft keinen Sitz oder keine Zweigniederlassung in Bursa hatte, der Beklagte … und … der Wohnsitz war Rize, und daher war das zuständige Gericht Rize.
Es geht um den Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei einem Verkehrsunfall.
Gemäß Artikel 110 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 und Artikel C.7 der ZMSS-Allgemeinen Bedingungen können Klagen über die gesetzliche Haftung wegen Kraftfahrzeugunfällen bei einem der Gerichte des Ortes eingereicht werden, an dem der Hauptsitz oder die Zweigniederlassung des Versicherers oder der Agentur, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, sowie beim Gericht des Unfallortes geöffnet werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass der Anwalt des Klägers den Fall in Bursa eingereicht hat, wo die Regionaldirektion, die das stärker bevollmächtigte Organ des Versicherers ist als eine Agentur, ansässig ist, die Zurückweisung des Genehmigungseinspruchs und die Tatsache, dass die Sache in der Sache behandelt werden sollte der Angelegenheit, aber es wurde nicht für richtig gehalten, eine schriftliche Entscheidung zu treffen, weil …“ und die Entscheidung wurde mit Stimmenmehrheit aufgehoben.
Entscheidung zu widerstehen:
- Mit Beschluss des 1. Zivilgerichts erster Instanz Bursa vom 02.12.2014 mit der Nummer 2014/543E., 2014/558 K.; Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung stattfand, war nicht Bursa, außerdem wurde nach der allgemeinen Gerichtsstandsregel eine Nichtermächtigungsentscheidung mit der Begründung erlassen, dass der Wohnsitz der Beklagten Rize war, kann die Zuständigkeitsfrage von Amts wegen durch das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens beachtet oder im Falle eines Widerspruchs der Parteien gegen die Vollmacht beurteilt werden kann gemäß Artikel 14 des ZPO, da die Verwaltung befugt ist, in allen Provinzzentren unseres Landes gemäß der Bestimmung „das Gericht des Niederlassungsortes am Tag seiner Eröffnung“ zu vertreten mit der Begründung, dass diese Situation zu einem Rechtsmissbrauch führen wird und ob der Rechtsmissbrauch rechtlich gestützt werden soll oder nicht und dass die Beklagten im Einklang mit dem Verfahrensrecht, der öffentlichen Ordnung und der Verfahrensökonomie eine Behörde beanstandet haben. Wissenschaft.
Berufung gegen die Entscheidung, sich zu widersetzen: - Gegen die Widerstandsentscheidung wurde vom Rechtsanwalt des Klägers fristgerecht Berufung eingelegt.
II. DISPUT
- Streit, der durch Widerstand vor die Generalversammlung gebracht wird; Es wird an der Stelle erfasst, ob das Gericht, das zur Verhandlung des Falles befugt ist, Bursa-Gerichte oder Rize-Gerichte sind.
III. GRUND
- In Artikel 110 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918, der das zuständige und autorisierte Gericht regelt, ist geregelt, dass Klagen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Haftung wegen Kraftfahrzeugunfällen bei einem der Gerichte des Ortes eingereicht werden können, an dem der Sitz oder Zweigniederlassung des Versicherers oder der Agentur, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, sowie beim Gericht des Unfallortes.
- Zuständige Gerichte wurden auch in Artikel C.7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Verkehrsversicherung) festgelegt und die Befugnisse des Gesetzes genau wiederholt.
- Artikel 10 der Verordnung über die Gründung und Arbeitsweise von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen besagt, dass es den Unternehmen freisteht, sich im Inland durch die Eröffnung von Regionaldirektionen und Zweigniederlassungen zu organisieren oder Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen im Ausland zu eröffnen, unbeschadet die Bestimmungen anderer einschlägiger Rechtsvorschriften Es ist geregelt, dass das Unternehmen das Staatssekretariat innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit und Beendigung der Tätigkeit zu benachrichtigen hat. Unter Berücksichtigung dieser bestehenden Regelung wurde die Einrichtung einer Regionaldirektion nach den Bestimmungen der Verordnung über die Gründung und Arbeitsweise von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen zugelassen, und es wurde akzeptiert, dass eine als Regionaldirektion bezeichnete Strukturierung zwischen den Generaldirektion und Zweigniederlassungen und Agenturen.
- Die gleichen Grundsätze wurden im Beschluss der Generalversammlung des Gesetzes Nr. 2017/17-1110 E., 2017/860 K. vom 24.06.2017 übernommen.
- Im konkreten Fall; Der Unfall ereignete sich am 17.01.2011 auf der Straße Sakarya-Pamukova (Gerichtsbarkeit Bilecik). Der Wohnsitz der Beklagten … und … ist Rize, der Sitz der beklagten Gesellschaft ist Istanbul. Der Anwalt des Klägers reichte den Fall in Bursa ein, wo sich die Regionaldirektion befindet. Da nach dem Gesetz (S. 2918 KTK) die Gerichte des Hauptsitzes oder des Ortes der Zweigniederlassung oder der Agentur, die den Versicherungsvertrag abschließt, als zuständig gelten, gibt es eine Regionaldirektion, die die oberste Aufsichtsbehörde der Agentur ist und der Zweigniederlassung, arbeitet nach den Anordnungen und Weisungen der Hauptniederlassung und hat mehr Befugnisse als die Zweigniederlassung.Es ist zu akzeptieren, dass auch das Grundgericht zuständig ist. In Anbetracht der Tatsache, dass der Anwalt des Klägers den Fall in Bursa eingereicht hat, wo die Regionaldirektion, die mehr befugte Stelle des Versicherers als eine Agentur ist, ansässig ist, sollte das Gericht den Einspruch gegen die Genehmigung zurückweisen und die Begründetheit des Falles eintragen und eine Entscheidung nach Ergebnis.
- In diesem Fall ist es notwendig, der Entscheidung der Sonderkammer Folge zu leisten, die Entscheidung der Generalversammlung des Rechts aufzuheben, aber es ist gegen das Verfahren und das Gesetz, sich der vorherigen Entscheidung zu widersetzen.
- Daher muss die Entscheidung zum Widerstand aufgehoben werden.
NS. FAZIT
Aus den erläuterten Gründen;
Aufgrund der Annahme der Einwendungen des Klägers und des Widerspruchsbeschlusses, aufgrund der im Aufhebungsbeschluss der Sonderkammer angeführten Gründe gemäß § 429 ZPO Nr. – wurde am 11.02.2009 einstimmig entschieden. 2020, wobei der Berichtigungsweg gemäß Absatz 3 gesperrt ist.
