Wenn der türkische Ehepartner stirbt, verliert der Ausländer dann das Recht, Staatsbürger zu werden?
Ein Ausländer erhält das Recht, türkischer Staatsbürger zu werden, sofern er seit mindestens 3 Jahren mit einer türkischen Person verheiratet ist. Die Initiative, dieses Recht zu nutzen, liegt bei ihm. Sie können die türkische Staatsbürgerschaft an dem Tag beantragen, an dem Sie dieses Recht erhalten, oder Sie können die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat nach 10 Jahren beantragen. Stirbt ein Ausländer, ohne von diesem Recht Gebrauch zu machen, bleibt das Recht des Ausländers bestehen, türkischer Staatsbürger zu werden.
