WAS IST EIN RATIO-ANSPRUCH?
Wird im Pfandrecht eine Inanspruchnahme geltend gemacht, wird dies im Pfandbrief des Gerichtsvollziehers vermerkt. War der Sachverhalt im Zeitpunkt des Pfandrechts nicht bekannt, ist der Vergütungsanspruch innerhalb von sieben Tagen ab Kenntnis des Pfandrechts geltend zu machen. Für den Fall, dass er auf diese Weise im Vergütungsanspruch geltend gemacht wird, wird der Sachverhalt dem Gläubiger von der Geschäftsführung mitgeteilt. Widerspricht der Gläubiger nicht innerhalb von drei Tagen, wird das Pfandrecht aufgehoben. Diese Situation sollte in Betracht gezogen werden, da diese Fristen ihre Rechte beeinträchtigen.
Widerspricht der Schuldner oder Gläubiger der Forderung des Dritten innerhalb von drei Tagen, hat der Geschäftsführer die Akte unverzüglich dem Vollstreckungsgericht zu übersenden. Das Vollstreckungsgericht bewertet den Vergütungsanspruch anhand der ihm vorgelegten Akte. In dieser Bewertung wird geprüft, ob der Vergütungsanspruch echt, aufrichtig und überzeugend ist. Eine weitere Frage, die das Gericht berücksichtigt, ist, ob der Vergütungsanspruch nur erhoben wurde, um die Vollstreckung der Pfändung zu verhindern. Die Klagefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts an den vergütungsberechtigten Dritten.
