VORVERTRAGSKONZEPT
Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, der eine oder beide Parteien zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags verpflichtet. Das Versprechen, eine Immobilie zu verkaufen, ist beispielsweise ein Vorvertrag. Dieser Vertrag begründet die Verpflichtung, in Zukunft einen Kaufvertrag über unbewegliche Sachen abzuschließen. Sie ist in Artikel 29 des türkischen Obligationenrechts geregelt. Gemäß diesem Artikel;
„Verträge zum zukünftigen Zustandekommen eines Vertrages sind gültig.
Die Gültigkeit des Vorvertrages richtet sich mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen nach der Form des künftig zu gründenden Vertrages.
kommt darauf an“
Damit ein Vorvertrag erwähnt werden kann, muss es sich bei dem zukünftigen Vertrag um ein Lastschriftgeschäft handeln.
Der Vorvertrag verpflichtet die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrages in der Zukunft. Daher müssen die im Vorvertrag bestimmten Parteien eine Willenserklärung zum Abschluss des Hauptvertrages abgeben. Unterlassen die Parteien die Erfüllung der sich aus dem Vorvertrag ergebenden Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages, d vom Abschluss des Hauptvertrages absehen.
