ÜBERGANG ZUM AUSSERGEWÖHNLICHEN WARENREGIME
Fall für den Übergang zum außerordentlichen Vermögensregime
Ehegatten können jederzeit „gemeinsam“ einen Güterstandsvertrag unterzeichnen.
das Recht, den bestehenden Güterstand zwischen ihnen innerhalb der Grenzen zu ändern
Sie haben. In einigen Fällen ist jedoch die zwischen ihnen bestehende Warenregelung
Es kann notwendig sein, sich zu ändern, ohne dass die Ehegatten „zusammen“ handeln. Haben die Ehegatten eine der Formen der Beteiligung am erworbenen Vermögen, der Gütergemeinschaft, der Gütergemeinschaft gewählt oder weil sie keinen Güterstandsvertrag abgeschlossen haben, unterliegen sie der gesetzlichen Beteiligung an den erworbenen Gütern .
wenn sie es waren; über die Änderung des bestehenden Gütersystems zwischen ihnen
auch wenn sie keinen gemeinsamen Bedarf haben, in einigen Fällen die bestehenden
Die Umwandlung des Güterstandes in den Gütertrennungsstand ist in unserem Gesetz als außerordentlicher Güterstand geregelt. Zum Beispiel unter
Im Konkursfall eines der Ehegatten mit der Gütergesellschaft geht die Gütergemeinschaft mit dem Konkursbeschluss automatisch in eine Gütertrennung über (TMK Art. 209). Von Ehegatten, die die Gütergemeinschaft annehmen
389
Gläubiger, der sich in einem Vollstreckungsverfahren gegen jemanden befindet, bei der Durchsetzung des Pfandrechts
erleidet er einen Verlust, kann er beim Richter die Entscheidung über die „Gütertrennung“ beantragen (TMK Art. 210). Wenn einem der Ehegatten ständig die Befugnis zur Diskriminierung entzogen wird; gesetzlicher Vertreter ist TMK
Gemäß Artikel 206 kann er eine Klage auf Gütertrennung einreichen. TMC 206.
Wenn ein berechtigter Grund im Artikel oder ähnlich angegeben ist, vom Familiengericht auf Antrag eines der Ehegatten.
Es kann beschlossen werden, den bestehenden Güterstand zwischen den Ehegatten in eine „Gütertrennung“ umzuwandeln. Die Bedeutung dieses Falles ist wie folgt: Für den Fall, dass dieser Fall angenommen und die Entscheidung abgeschlossen wird, obwohl die Ehe zwischen den Ehegatten fortbesteht, werden andere Fälle zur Liquidation des Güterstands eröffnet,
Grundlage geprüft werden kann.
Beauftragter beim Übergang in den außerordentlichen Güterstand (Gütertrennung)
Das Gericht ist ein Familiengericht und unterliegt festen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das zuständige Gericht ist, wenn einer der Ehegatten
Vergleichsgericht (TMK Art. 207).
