Theorien über die Rechtsnatur juristischer Personen
1) ANNAHMETHEORIE: Diese Theorie basiert auf der Idee, dass nur Menschen Rechte und Pflichten haben können. Der aufkommende Bedarf machte jedoch die Gründung juristischer Personen erforderlich, da bekannt war, dass die Ausübung eines Rechts durch mehrere Personen nicht zum gewünschten Ergebnis führte, beispielsweise in Fällen, in denen viele Personen Rechte haben. Heute werden daher „künstliche“ Wesenheiten, die keine realen Personen sind, mit Persönlichkeitsmerkmalen versehen. Sie waren künstliche Wesen, die aus praktischen Gründen geschaffen wurden. Da juristische Personen keine natürlichen Personen sind, können sie nach der Theorie ihre Handlungsfähigkeit nur durch ihre Vertreter ausüben. Weil unwirkliche Wesen keinen Willen haben.
2) REALITÄTSTHEORIE: Nach dieser Theorie sind juristische Personen wie wir natürliche Personen und sollten als solche akzeptiert werden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie keine materiellen Vermögenswerte haben. Juristische Personen haben auch die Fähigkeit, wie Menschen zu handeln, und sie haben Organe, in denen sie ihre Tätigkeiten wie Menschen ausüben. Die Bewegungen dieser Organe bedeuten auch, dass sie handlungsfähig sind. Entgegen der hypothetischen Theorie sind Organe keine Repräsentanten. Mit anderen Worten, die juristische Person ist direkt für die rechtswidrigen Handlungen der Stelle verantwortlich.
Heute haben Theorien einen Einfluss darauf, wie juristische Personen einen rechtlichen Charakter haben werden. Heute sind vor allem Spuren der Wirklichkeitstheorie zu finden. Heute sind juristische Personen durch ihre Organe handlungs- und nutzungsfähig. Bei rechtswidrigen Handlungen der Organe juristischer Personen sind juristische Personen dafür verantwortlich (§ 49 und 50 TMK). Denn das Gesetz trifft rechtliche Regelungen nach den Bedürfnissen der Gesellschaft. Daher enthalten im heutigen Recht juristische Personen Einflüsse aus jeder Theorie.
