Zeit, Beweise zu melden
Der Antragsteller ist verpflichtet, mit dem Nachweis zu erklären, dass er die von ihm behaupteten Tatsachen nachweisen wird. Der Kläger sollte die vorliegenden Unterlagen der Petition vorlegen und Auskunft darüber geben, wohin die Unterlagen zu bringen sind. (Zivilprozessrecht Art. 140/5.) Wenn die spätere Geltendmachung von Beweismitteln nicht darauf abzielt, das Verfahren zu verzögern, oder wenn […]
