Theorien über die Auswirkung einer Willensverletzung auf die Gültigkeit des Vertrages

Invaliditätstheorie: Laut einigen Autoren der Doktrin und des Schweizerischen Bundesgerichts (Picasso-Entscheidung von 1988) ist der Vertrag bei Invalidität für beide Parteien ungültig. Das Recht, diese Nichtigkeit geltend zu machen, steht allein dem Geschädigten zu. Macht der Geschädigte diese Unwirksamkeit nicht innerhalb von 1 Jahr geltend oder erteilt er seine Zustimmung zum Vertrag, gilt der Vertrag […]