Verfahrensrechtlich erworbenes Recht
Die Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts hat das unverfallbare Recht wie folgt definiert. Lar In einem Fall wird das Recht einer Partei, das sich aus dem Verfahren des Gerichts oder der Parteien ergibt, und daher das andere, das gegen das andere ist und das zur Einhaltung verpflichtet ist, als erworbenes Recht bezeichnet. Beispielsweise erwirbt das Gericht […]
