Verantwortung des Tierbesitzers
Die Person, die kontinuierlich oder vorübergehend eine Tierpflege und -verwaltung durchführt, ist verpflichtet, den durch das Tier verursachten Schaden zu beheben. Die Person haftet für den durch den Verlust verursachten Schaden, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Diese Verantwortung liegt nicht in der Verantwortung des Mangels, sondern in der Verantwortung der Ursache. Es ist nicht verantwortlich, […]
