Die Verantwortung der Wohnungsverwalter gegenüber den Bodenbesitzern

Gemäß Artikel 38 des Eigentumsgesetzes ist der Verwalter als Anwalt für die Bodenbesitzer verantwortlich und gemäß Artikel 39 desselben Gesetzes verpflichtet, die Bodenbesitzer zu berücksichtigen. Der Freispruch des Managers durch den Vorstand der Bodenbesitzer entbindet ihn nicht von der Verantwortung für Schäden, die den Bodenbesitzern aufgrund seiner unregelmäßigen Kosten und Veruntreuungsgelder entstanden sind. Dieses Problem […]