THEORIEN ZUR RECHTLICHEN LEISTUNGSQUALITÄT
1- Vertragstheorie: Die Leistung ist ein Vertrag im Sinne seiner Rechtsnatur. Die praktische Konsequenz dieser Auffassung ist, dass die ausführende Person geschäftsfähig sein muss. In der Regel muss es voll lizenziert sein. Eine Person, die nicht voll qualifiziert ist, kann die Schulden nicht erfüllen. 2- Materielle Verbtheorie: Leistung ist ihrer Natur nach eine materielle Handlung. […]
