ES IST KEIN VERBRECHEN, DEN KAMPF MIT DER KAMERA AUFZUZEICHNEN UND IN DER ERMITTLUNGSDATEI ZU POSTEN.
Strafkammer Hauptnummer: 2017/5122 Entscheidungsnummer: 2018/2516 „Gerechtigkeitstext“ Gericht: Strafgericht erster InstanzKriminalität: Verletzung der PrivatsphäreUrteil: Freispruch Das Urteil über den Freispruch des Angeklagten wegen Verletzung der Privatsphäre wurde von der Teilnehmerin angefochten, die Akte geprüft und die Notwendigkeit geprüft:Je nach Umfang der Datei; Bei dem Vorfall, bei dem der Angeklagte, der Vater seiner entfremdeten Frau ist, in […]
