Die Haftung der Verwaltung für die Entschädigung im Falle eines Dienstmangels

Die administrative Verantwortung der Verwaltung wird im Verwaltungsgesetz als Lulu-Service-Fehler bezeichnet. Ein Dienstmangel ist das Fehlen von Fahrlässigkeit oder Verzögerung in der Funktionsweise der Verwaltung oder des von ihr erbrachten öffentlichen Dienstes. Servicefehler haben eine andere Bedeutung als „privatrechtliche Mängelverantwortung“. Im Gegensatz zum Privatrecht handelt es sich um eine fehlerhafte Verantwortung, die objektiviert ist und […]