ES IST EIN VERBRECHEN, DIE IN DER BEZIEHUNG VERÖFFENTLICHTEN FOTOS AUF ANFRAGE NACH BEENDIGUNG DER BEZIEHUNG NICHT ZU LÖSCHEN

Strafkammer Basisnummer: 2017/150 Entscheidungsnummer: 2017/6231 „Gerechtigkeitstext“ Gericht: Strafgericht erster InstanzKriminalität: Verletzung der PrivatsphäreUrteil: Freispruch Gegen die Widerstandsentscheidung des Istanbul Anatolian 2. Strafgerichts erster Instanz vom 26.01.2016 mit der Nummer 2015/503-2016/33 wurde vom Teilnehmer Berufung eingelegt und gemäß Artikel 307 Absatz 3 StPO, geändert durch Artikel 36 des Gesetzes Nr. 6763 des Allgemeinen Berufungsgerichts für Strafsachen […]