AUFHEBUNG DER REGEL, DASS FREIGESTELLTE ÄRZTE NACH DER LÄNGEREN DAUER DES REGIERUNGSDIENSTES IHREM BERUF AUSÜBEN KÖNNEN

Betreff-Regel Unter den Ärzten, die im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem öffentlichen Dienst entlassen oder nach dem Ergebnis der Sicherheitsuntersuchung nicht in öffentliche Ämter übernommen wurden, nach der fraglichen Regelung aufgrund ihrer Zugehörigkeit, Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu die Strukturen, Formationen oder Gruppierungen, die gegen die nationale Sicherheit des Staates operieren. Grund für die Stornierungsanfrage […]