Die Besonderen Anforderungen an die Vollmacht des Anwalts
Gemäß Artikel 71 des Zivilprozessgesetzes kann jeder, der die Erlaubnis zur Einreichung einer Klage besitzt, seinen Fall durch sich selbst oder durch den von ihm ernannten Bevollmächtigten eröffnen und weiterverfolgen. Gemäß Artikel 72 gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts unbeschadet der besonderen Bestimmungen auf den Fall und das Gericht. Es gibt einige Rechte, dass die Rechte […]
