SCHUTZSCHREIBEN
…ZUM FAMILIENGERICHT
ANFRAGE:
RECHTSANWALT:
ANGEFORDERT:
BETREFF: Gemäß dem Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen besteht es darin, unseren Antrag auf Ergreifung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu stellen.
BESCHREIBUNGEN
1- Der Zweck des Gesetzes Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen; Es regelt die Verfahren und Grundsätze der Maßnahmen zum Schutz von Frauen, Kindern, Familienangehörigen und Opfern von Stalking und zur Verhinderung von Gewalt gegen sie. Im Rahmen des hierfür vorbereiteten Gesetzes ist die Verpflichtung entstanden, unser Ersuchen um Ergreifung von Schutzmaßnahmen zu verlangen, da mein Mandant gewaltgefährdet ist und Opfer von einseitigem Stalking wird. Nämlich;
(Hier sollen Details wie die Ereignisse, die der Schutzsuchende erlebt hat, warum er Schutz beantragt hat und die erlittene Gewalt und deren Folgen erläutert werden.)
2- Wenn die von den Angeklagten gegen meinen Mandanten ergriffenen Maßnahmen nicht verhindert werden, besteht die Gefahr, dass mein Mandant Gewalt ausgesetzt wird. Aufgrund der von ihm erlebten psychischen Gewalt müssen, bevor meinem Mandanten die Möglichkeit gegeben wird, körperliche Gewalt zu erleiden, unverzüglich Schutzmaßnahmen gegen die Angeklagten ergriffen werden.
3- Trotz der Tatsache, dass aufgrund dieser Ereignisse eine Strafanzeige gegen ihn eingereicht wurde, setzen die Angeklagten dieses Verhalten immer noch fort. Als Folge dieser Ereignisse war mein Mandant so betroffen, dass er seinen Job nicht mehr machen konnte und seine Psychologie erschöpft war.
4- Um die Sicherheit und das Wohlergehen meines Auftraggebers und anderer im selben Mehrfamilienhaus zusammenlebender Personen zu gewährleisten, ist es notwendig geworden, im Rahmen der eingeräumten Befugnisse und Möglichkeiten die notwendigen Schutzmaßnahmen zu fordern und umzusetzen gemäß dem Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen.
RECHTLICHE GRÜNDE: Verfassung der Republik Türkei Nr. 2709, Gesetz Nr. 6284 über den Schutz der Familie und die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, Türkisches Bürgerliches Gesetzbuch Nr. 4721.
RECHTLICHE BEWEISE: (Es besteht keine Beweispflicht. Zeugen, Kameraaufnahmen etc.
SCHLUSSFOLGERUNG: Aus den oben erläuterten Gründen, da keine Beweise oder Dokumente bezüglich der Anwendung von Gewalt gemäß dem Gesetz Nr. 6284 erforderlich sind, um die Sicherheit und das Wohlergehen sowohl meines Klienten als auch der Menschen, die mit mir leben, zu gewährleisten Klient;
Gemäß Artikel 5/1-a des Gesetzes Nr. 6284 darf die Androhung von Gewalt, Beleidigung, Erniedrigung oder Erniedrigung gegen meinen Mandanten nicht erfolgen,
Gemäß Artikel 5/1-c des Gesetzes Nr. 6284 darf ich mich dem Gebäude, in dem mein Mandant wohnt, unter der Adresse ….. nicht nähern,
Gemäß Artikel 5/1-d des Gesetzes Nr. 6284 werden die Angehörigen und Zeugen meines Mandanten nicht angesprochen,
Gemäß Artikel 5/1-e des Gesetzes Nr. 6284 werden die Sachen meines Kunden nicht an ihn übergeben,
In Übereinstimmung mit Artikel 5/1-f des Gesetzes Nr. 6284 bitten wir meinen Mandanten nicht durch Kommunikationsmittel oder auf andere Weise zu stören und andere für angemessen erachtete Maßnahmen zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen.
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RECHTSANWALT
