Notwendige Dokumente zur Anerkennung
Wir hatten detaillierte Informationen über die Anerkennung und Vollstreckung der im Ausland erlassenen Scheidungsentscheidungen und detaillierte Informationen darüber, dass die Parteien weiterhin mit den türkischen Behörden verheiratet zu sein scheinen, wenn das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung nicht eröffnet wird, und dass ihr rechtlicher Erbe-Status Wir haben weitere Artikel über die Anerkennung und Durchsetzung von Scheidungsentscheidungen auf unserer Website veröffentlicht.
Obwohl wir betonen, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Fall ohne obligatorische Dokumente zurückgewiesen wird, um ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren gemäß dem Gesetz über das internationale Privatrecht und das Verfahrensrecht zu eröffnen, halten wir es für vorteilhaft, mit zu erklären die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts wegen der aufgeworfenen Fragen.
Nachstehend teilen wir die Meinung der zuständigen Rechtsabteilung des Kassationsgerichts, dass keine Liste der für die Anerkennung und Vollstreckung der Scheidung erforderlichen Dokumente vorgelegt wurde.
WELCHE DOKUMENTE MÜSSEN EINEN DEFINITION-TENFIZE-FALL ERÖFFNEN?
1) Die ursprüngliche ausländische Gerichtsentscheidung (Scheidungsanordnung)
2) Zeigt an, dass die Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts abgeschlossen ist, eine Anmerkung oder ein Dokument und eine Apostille
3) Die Übersetzung der Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts durch einen vereidigten Übersetzer auf Türkisch und die Genehmigung dieser Übersetzung durch den Notar oder das Konsulat
4) Fotokopie von Reisepass und Personalausweis
5)Wenn einem Anwalt eine Vollmacht erteilt werden soll, sind die Scheidungsbefugnis und die Vollmacht für die Eröffnung eines Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens in Bezug auf die im Ausland getroffene Scheidungsentscheidung dargestellt.
