GUTE REGIME-ARTEN VON AKTIONEN
Arten von Rechtsstreitigkeiten nach dem Vermögensrecht
Güterstandssachen, die noch vor Familiengerichten verhandelt werden und die beim Kassationsgericht angefochten werden; „Übergangsfall zum außerordentlichen Güterstand“ (TMK § 206 vd), „Wertsteigerungsanteil Forderungsfall“
(TMK M. 227), „Rechtsstreit um Restwertbeteiligung“ (TMK M. 231-236),
und der „Beitragsforderungsprozess“. Einer dieser Fälle, „der Fall des Übergangs in den außerordentlichen Güterstand ist kein Forderungsfall, sondern der zwischen den Ehegatten bestehende.
Änderung des Güterstands, Änderung des bestehenden Güterstands mit richterlicher Entscheidung
Es ist ein Fall, der darauf abzielt, das „Trennungs“-Regime zu verändern. Drei weitere Fälle
wenn; Hierbei handelt es sich um Klagen, die auf die Eintreibung einer Forderung aus Persönlichkeitsrechten gerichtet sind.
Informationen zu diesen Fällen, die für die Praxis nützlich sein werden, werden kurz zusammengefasst.
